LOSUNG DES TAGES

Seine Macht ist ewig und vergeht nicht, und sein Reich hat kein Ende.

Daniel 7,14

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Die Kirchengemeinde Bergen-Enkheim kommt der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen vom 7. Mai 2020 nach, die eine Anwesenheitsliste für Gottesdienstbesucher*innen vorschreibt.

§1

...

2a) Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen sind zulässig, wenn

...

...

c) Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Zusammenkunft, Trauerfeierlichkeit oder Bestattung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und bei bestätigter Infektion mindestens einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers diesen zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) vom 27. April 2016 (ABl. EU Nr. L 119 S. 1, Nr. L 314 S. 72, 2018 Nr. L 127 S. 2) zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung.

 

Ab sofort liegen diese Listen im Eingangsbereich der Kirchen aus. Abgefragt werden Vorname und Name, Anschrift und Telefonnummer. Datenschutzrechtliche Bestimmungen erlauben diese Abfrage und werden von der Gemeinde berücksichtigt. Die Listen werden kuvertiert und sachgerecht verwahrt, bis sie nach Ablauf von vier Wochen vernichtet werden.

Text: Alfred Vaupel-Rathke